Da ich keine Zulassung für die Abrechnung mit gesetzlichen Krankenkassen habe, kann ich eine Behandlung auf Krankenschein leider nicht durchführen. Paarberatungen werden grundsätzlich nicht von den Krankenkassen erstattet.
Die Abrechnung mit der Beihilfe und privaten Krankenversicherungen ist im allgemeinen unproblematisch.
Grundsätzlich haben alle gesetzlich Versicherten ein Anrecht auf eine bedarfsgerechte, wohnort- und zeitnahe Versorgung, auch in der Psychotherapie. Sie haben das Recht, sich einen Therapieplatz selbst zu beschaffen, falls Sie – trotz einer angemessenen Suche – keinen Therapieplatz oder nur nach einer unzumutbar langen Wartezeit (oft drei Monate) finden könnten. Die Krankenkasse muss dann die dabei entstehenden Kosten nach vorherigem Antrag erstatten.
Für eine 50 minütige Einzeltherapie-Sitzung berechne ich nach GOÄ €92,50. Für eine Paarberatung empfehle ich eine 75 minütige Sitzung, für die ich nach GOÄ €138,75 berechne.
MSBR Kurse werden in der Gruppe angeboten. Das Honorar hängt von der Gruppengröße ab und wird auf dem Informationsabend besprochen. Ein MBSR-Kurs wird von den Krankenkassen im Rahmen des Präventionsprogrammes mit bis €80,00 bezuschusst. Details werden auf der Informationveranstaltung besprochen.
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